Chemicals
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Rechtliche Bestimmungen

Sharp ist stets bestrebt verschiedene rechtliche Bestimmungen in ganz Europa einzuhalten.

REACh

Die Verordnung der Europäischen Union (EG 1907/2006) über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Ein Ziel dieser Verordnung ist es, den Schutz von Menschen und Umwelt vor den Risiken chemischer Stoffe im Rahmen einer ganzheitlichen, nachhaltigen Entwicklung zu verbessern. Sharp unterstützt dieses Ziel, und agiert gemäß des Sharp Verhaltenskodex proaktiv im Sinne der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften. Wir fördern aktiv das Umweltmanagement, die nachhaltige Entwicklung und Initiativen für mehr Umweltbewusstsein in unserer gesamten Organisation und darüber hinaus.

Die erste „Kandidatenliste“ von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) wurde von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) am 28. Oktober 2008 veröffentlicht, und es folgten weitere. Gemäß REACH-Artikel 33 (Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen) sind Lieferanten verpflichtet, Abnehmern des Produkts sowie alle, die es benutzen, zu informieren, wenn ein Stoff aus der SVHC-Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 % in einem ihrer Erzeugnisse enthalten ist. Sharp hat bestätigt, SVHC nach REACH anhand der SVHC-Kandidatenliste vom 19. Januar 2021 zu überprüfen.

Um diese Verordnung einzuhalten, verlangt Sharp von allen seinen Lieferanten Informationen zu SVHC.

A man stood in front of a sunset

RoHS

Die Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten wird durch die RoHS-Richtlinien 2002/95/EG und 2011/65/EU geregelt, die den Einsatz von Schwermetallen wie Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertiges Chrom sowie Flammhemmern beschränken.

Informationen gültig für die Schweiz

Hinweise gemäss Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG)

Die seit 1998 in der Schweiz gültige VREG (Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte) übersetzt die internationale WEEE-Richtlinie in nationales Gesetz. Die VREG gilt für alle, die elektrische oder elektronische Geräte im Sinne dieser Verordnung innerhalb der Schweiz vertreiben. Verbraucher können Elektro- und Elektronikaltgeräte kostenfrei bei entsprechenden Händlern, Herstellern und Sammelstellen abgeben. Diese haben die Kosten dafür bereits im Vorfeld mit der vorgezogenen Recyclinggebühr (vRG) abgegolten. Während für Verbraucher die Rückgabepflicht gilt, haben Händler, Hersteller und Sammelstellen die Rücknahme- und Entsorgungspflicht zu beachten.

Anforderung an die Entsorgung
Elektro- und Elektronik-Altgeräte enthalten eine Vielzahl von Materialien, Stoffen und Komponenten mit teilweise gefährlichen Inhaltsstoffen. Das richtige Umweltmanagement für die Abfälle unterliegt der VREG Verordnung.

Weiteres zu WEEE

 

Verpackungen

Verpackungen sind getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Sie tragen damit zur sicheren Entsorgung bei und helfen, mögliche umwelt- oder gesundheitsschädlichen Folgen zu vermeiden. 

 

Hinweis gemäss Batteriegesetz (BattG)
Selbstverständlich erfüllen wir auch im vollen Masse die Verpflichtungen des Batteriegesetzes (BattG) in der Schweiz:

Wir sammeln die Altbatterien in entsprechenden Behältern und führen diese anschliessend einem zertifizierten Recycling-System zu.
Alte oder defekte Batterien und Akkus können überall dort, wo Batterien verkauft werden, kostenfrei zurückgegeben werden. Ebenso die kommunalen Wertstoffhöfe nehmen alte Batterien und Akkus zurück.

Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Batterien und/oder Akkus getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt werden müssen.
Wenn die Batterie oder der Akku mehr als die in der europäischen Batterie-Richtlinie spezifizierten Werte für Blei (Pb), Quecksilber (Hg) und/oder Kadmium (Cd) enthält, werden die chemischen Symbole für Blei (Pb), Quecksilber (Hg) und/oder Kadmium (Cd) unter dem Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne angezeigt.
Indem Sie Batterien separat sammeln, tragen Sie zur sicheren Entsorgung von Produkten und Batterien bei und helfen damit, mögliche umwelt- oder gesundheitsschädliche Folgen zu vermeiden. Bringen Sie dazu alle Batterien und/oder Akkus zu Ihrem örtlichen Wertstoffhof oder einem Geschäft bzw. einer Einrichtung, wo diese Geräte zur umweltfreundlichen Entsorgung gesammelt werden.

Batterien und Akkus können bei unsachgemäßer Handhabung Risiken für Mensch und Umwelt bedeuten. Insbesondere bei Lithium handelt es sich um ein sehr reaktionsfreudiges und brennbares Metall, dass in Batterien oder Akkus bei unsachgemäßem Umgang Sicherheitsrisiken birgt, wie z. B. Kurzschlussgefahr, Hitzeentwicklung, Brand oder Austritt von umweltgefährdenden Stoffen. Lithium-Akkus müssen aus Sicherheitsgründen vor der Entsorgung gesichert werden. Kleben Sie die Anschlüsse mit Isolierband ab.

Weitere Informationen